Baumbachsche Formel – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Baumbachsche_Formel
ÜbersichtEinfacher Fall der Kostenentscheidung (ohne Baumbach’sche Formel)Anwendungsfall für die Baumbach’sche FormelLiteratur zur VertiefungWeblinksDie Baumbach’sche Formel ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Sie ist benannt nach Adolf Baumbach, einem Kommentator der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Im deutschen Zivilprozess hat das Gericht im Urteil auch darüber zu entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits trägt (§ 308 Abs. 2 ZPO), ohne dass es hierfür des Antrags einer Partei bedarf. Die Baumbach’sche Formel wird hier bei der Entscheidung in Fällen benutzt, in denen mehrere
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